1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Die talentbird GmbH (talentbird) berät ihre Kunden bei der Suche und Auswahl von potenziellen Mitarbeitern mit denen der Kunde ein Dienstverhältnis zu begründen beabsichtigt (die Kandidaten). Wünscht ein Kunde, die Leistungen der talentbird in Anspruch zu nehmen, wird zwischen dem Kunden (im Folgenden ,,Auftraggeber“) und der talentbird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
1.2 Soweit die Parteien im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der talentbird und dem Auftraggeber, insbesondere für alle Vermittlungs- und Beratungsverträge (dies umfasst zB Dienstleistungen in den Bereichen Executive Search, Personalsuche und Personalvermittlung, Active Sourcing, Persönlichkeitsanalyse, Hearing & Assessment, HR as a Service (HRaaS)) im Rahmen der Personalsuche und -auswahl. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Die Details zum Aufgabenbereich der zu besetzenden Position und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Form einer besonderen Spezifikation erarbeitet.
2. Honorar
Es wird anlässlich der Beauftragung entweder ein Vermittlungs- oder eine Beratungshonorar vereinbart.
2.1 Vermittlungshonorar
- innerhalb von zB. 12 Monaten nach Präsentation eines Kandidaten ein (selbstständiges oder unselbstständige) Beschäftigungsverhältnis (oder sonstiges Vertragsverhältnisses) oder ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Rechtsverhältnis (zB Arbeitskräfteüberlassung) zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber oder einem mit dem Auftraggeber rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen oder sonst zurechenbaren Dritten zustande kommt, wobei der Auftraggeber der talentbird dies umgehend schriftlich anzuzeigen hat;
- ein von der talentbird präsentierter Kandidat vom Auftraggeber einem Dritten namhaft gemacht wird, der den Kandidaten (zB selbständig, unselbständig oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung) beschäftigt;
2.1.6 Die talentbird wird nach Entstehen des Vergütungsanspruchs dem Auftraggeber eine ordentliche Rechnung übermitteln. Der Auftraggeber hat unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, diese schriftlich zu bemängeln, widrigenfalls der Rechnungsbetrag als berechtigt und anerkannt gilt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages bleibt von einem Widerspruch unberührt.
2.2 Beratungshonorar
2.2.1 Sollten die Parteien kein Vermittlungshonorar vereinbart haben, kommt ein Beratungshonorar zu den im Auftrag vereinbarten Pauschalen zur Anwendung. Sollten die Parteien auch keine Pauschale vereinbart haben, verrechnet talentbird die Leistungen nach Zeitaufwand, in der Höhe von EUR 200,- / Stunde (zzgl. Umsatzsteuer), Abrechnung nach angefangenen 15 Minuten. Die Abrechnung erfolgt mangels anderer Vereinbarung monatlich im Nachheinein.
2.2.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt, ohne Abzüge und spesenfrei zu bezahlen.
2.2.3 Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen iHv 10%pa zu bezahlen sowie die für die Einforderung des Rechnungsbetrages angemessenen und zweckentsprechenden Kosten, insbesondere Kosten für das Einschreiten von Rechtsanwälten und/oder von Inkassoinstituten, zu tragen.
2.2.4 Darüber hinaus ist die talentbird bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, ihre weiteren Leistungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen bis zum vollständigen Erhalt aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen, sämtliche Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber zu beenden und die volle Vermittlungsvergütung, die bei Vermittlung eines Kandidaten auf die zu besetzende Stelle gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.
3. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Ansprüche der talentbird ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen von der talentbird ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig von einem Gericht festgestellt wurden.
4. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
4.1 Die talentbird kann nur ein Vorgehen mit der gebotenen Sorgfalt bei der Kandidatensuche und der Kandidatenauswahl gewährleisten. Eine Haftung der talentbird dafür, dass ein von ihr sorgfältig ausgewählter bzw. empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. Sollte der Auftraggeber Mängel an den Leistungen der talentbird feststellen, hat er diese innerhalb von einer Frist von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, des Verschuldens der talentbird und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm zu treffende Auswahl des Kandidaten und für die Leistungserbringung durch den Kandidaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses.
4.3 Der Auftraggeber hat selbst sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen – insbesondere das Vorliegen einer entsprechenden Arbeitsbewilligung und die allenfalls erforderliche Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreter(s) des Kandidaten – für den Abschluss eines Dienstvertrags gegeben sind. Die Haftung der talentbird für das Fehlen einer solchen Voraussetzung ist ausgeschlossen; der Auftraggeber wird die talentbird dahingehend schad– und klaglos halten.
4.4 Die Präsentationen beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweiligen Kandidaten. Die talentbird übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für einen bestimmten Erfolg, für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Kandidaten oder Dritten gemachten Angaben und Unterlagen (zB Zeugnisse) sowie für bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten oder Qualifikationen der Kandidaten. Zudem übernimmt die talentbird keinerlei Haftung für die von vermittelten Kandidaten verursachten Schäden oder für deren Verhalten.
4.5 Im Übrigen ist die Haftung der talentbird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und mit der Höhe der Vermittlungsgebühr bzw. des vereinbarten Honorars beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Eine Haftung der talentbird für höhere Gewalt, entgangenen Gewinn, (Mangel-)Folgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeglicher Art ist jedenfalls ausgeschlossen.
4.6 Schadenersatzansprüche können vom Auftraggeber nur binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, längstens aber binnen zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, gerichtlich geltend gemacht werden.
4.7 Für den Auftraggeber ist die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (leasio enormis) sowie eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen.
4.8 Reisekosten von Bewerbern sind vom Auftraggeber zu tragen, jedenfalls nicht von talentbird.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
5.1 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen. Der Auftraggeber hält die talentbird dahingehend schad– und klaglos.
5.2 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von der talentbird gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zwecks Abwicklung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten ausdrücklich zu. Die mitgeteilten Daten werden nur für die Abwicklung des Vertrages nötigen geschäftlichen Beziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Die Offenlegung gegenüber Behörden oder Dritte aufgrund gesetzlicher Pflichten der talentbird (zB Einsichts- und Auskunftsrechte im AMFG) bleibt hiervon unberührt. Eine Speicherung erfolgt nur in dem Ausmaß, als eine solche für das Vertragsverhältnis oder aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist.
5.3 Der Auftraggeber sichert der talentbird zu, dass für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen und Zustimmungen, insbesondere die Zustimmung der Betroffenen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, vorliegen.
5.4 Der Auftraggeber ist während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet,
- sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie personenbezogene Daten, zB von Kandidaten, nur im Rahmen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten, streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass diese Informationen nicht an Dritte gelangen;
- über die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung anvertrauten Unterlagen, Angelegenheiten und sonst bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der talentbird liegt, Verschwiegenheit zu bewahren;
- die talentbird über verlorengegangene oder verlorengeglaubte Daten, Informationen und Unterlagen unverzüglich zu informieren.
5.5 Der Auftraggeber hat diese Pflichten auf seine Organe, Mitarbeiter oder Beauftragte, ohne Rücksicht auf die Art und rechtlich Ausgestaltung der Beschäftigung, zu übertragen.
5.6 Die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht besteht – sofern gesetzlich nicht anders bestimmt – gegenüber jedermann und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der talentbird und dem Auftraggeber.
5.7 Personenbezogene Daten von Kandidaten, die zu keinem Vertragsverhältnis geführt haben, sind nach Abschluss des Vertrages bzw nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Speicherfristen vom Auftraggeber nachweislich unwiderruflich zu löschen bzw zu vernichten.
5.8 Der Auftraggeber hält die talentbird schad– und klaglos, sollte die talentbird von Dritten wegen Verletzung der Verpflichtung zur Vertraulichkeit aus diesem Vertrag oder sonstiger gesetzlicher bzw datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Anspruch genommen werden.
5.9 Sollte im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses eine Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte notwendig sein oder werden, so wird die jeweilige Partei, die sich eines Auftragsdatenverarbeiters bedient, der jeweils anderen Partei den entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag vorlegen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses abzugebenden Mitteilungen, Ersuchen, Anforderungen, Aufforderungen oder sonstige Benachrichtigungen haben in schriftlicher Form oder per E-Mail zu erfolgen und sind an die Geschäftsadresse der jeweiligen Partei zu übermitteln.
6.2 Alle im Vertragsverhältnis übernommenen Verpflichtungen des Auftraggebers gehen auf seine Rechtsnachfolger über, und zwar im Falle einer Mehrheit derselben zur ungeteilten Hand.
6.3 Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB als nicht gültig, nicht wirksam oder nicht durchführbar, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Nicht gültige, nicht wirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen werden durch eine gültige, wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
6.4 Änderungen dieser AGB sowie abweichende einzelvertragliche Bestimmungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen.